Eltern haben ein Recht darauf zu wissen, was sie für die zu zahlenden Gebühren bekommen.
Lehrkräfte müssen das auch wissen, damit sie verantwortungsvolle Entscheidungen treffen können.
Der Rechenwert, mit dem Medien in der Bedarfsliste veranschlagt werden, muss transparent gemacht werden.
Obskure Verrechnungsschlüssel für den Rechenwert dürfen sachgerechte Entscheidungen nicht verhindern.

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