Die Entscheidung über die Medienausstattung an Schulen muss in ein pädagogisches Medienkonzept eingebettet sein.
Verfahrensfragen wie z.B. die Teilnahme an der Medienausleihe (LSMS) gehören ans Ende der Konzeptentwicklung, nicht an den Anfang.
Formaljuristische Fristsetzungen dürfen das gründliche Nachdenken über das Medienkonzept nicht verhindern.

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