• Vier GLNs pro Schuljahr können reichen
  • Statt bürokratischem Ballast mehr Zeit für Qualität
  • Wildwuchs bei Prüfungsformaten muss verhindert werden

Auch „nur“ vier GLNs in den schriftlichen Fächern können ausreichen, um ein valides Bild von der Leistung der Schülerinnen und Schüler zu gewinnen. Klar ist: Am grundständigen Gymnasium führen wir Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 5 an die schriftlichen Prüfungsformate im Abitur heran. Das muss auch in Zukunft gewährleistet sein.

Eine sachgerechte Anzahl an KLNs, vernünftig handhabbare Dokumentations- und Rückmeldepflichten – das haben wir im SPhV von Anfang an gefordert. Den Dokumentations- und Rückmeldewahnsinn im alten LBE haben wir von Anfang an kritisiert. Dass dieser Wahnsinn im neuen LBE Grenzen begrenzt wird, sehen wir auch als Erfolg unserer Verbandsarbeit.

Wichtig ist, dass die Chancen jetzt auch richtig genutzt werden. Die sog. „medien- und materialgestützte Arbeit“ darf nicht aus pseudo-pädagogischen Gründen zu einer neuerlichen Mehrbelastung führen. Wir im SPhV sagen: Nachdem bürokratischer Ballast mit dem neuen LBE abgeworfen wurde, wollen wir die gewonnene Zeit für mehr Qualität im Unterricht verwenden! Die Entscheidung darüber, was an Medien und Materialien sinnvoll ist, liegt laut LBE bei der Lehrkraft. Es ist Aufgabe von Schulleitungen und Schulaufsicht dafür zu sorgen, dass kein Wildwuchs bei den Prüfungsformaten entsteht.